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KONTAKT: Teammitglieder

Hinweisgeberschutz - Internes Meldesystem Whistle Ranger 

Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind wir verpflichtet, Ihnen eine Möglichkeit zu eröffnen,
uns einen anonymen Hinweis zu Verstößen zukommen zu lassen.​

Um zu unserer internen Meldestelle zu gelangen, scannen Sie den QR-Code oder folgen Sie dem unten aufgeführten Link.
Sofern Sie eine Kontaktaufnahme durch unsere Meldestelle wünschen,
teilen Sie uns bitte Ihre Identifikationsdaten, unter der Sie zu erreichen sind,
mit. In diesem Fall werden Ihre Daten selbstverständlich vertraulich behandelt.


https://rebo.whistle-ranger.de/#/submission?context=9e0911c4-b486-4580-88be-e4b9ffb46ac7


Über diese Meldeplattform können Sie verdächtige Sachverhalte in einem
geschützten Raum melden. Die Meldungen werden dann geprüft und Sie

erhalten eine Eingangsbestätigung sowie eine Rückmeldung über die Maßnahmen, die wir ergreifen, um mit Ihrer Hilfe den Missstand abzustellen.

 

Welche Sachverhalte können gemeldet werden?
Erfasst werden Verstöße durch Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen
einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit.
Die Meldung von rein privaten Fehlverhalten fällt nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeber-schutzgesetzes.

Der Anwendungsbereich des § 2 HinSchG umfasst unter anderem die Meldung von
Informationen zu folgenden Verstößen:

 

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,

  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, 
    Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer
    Vertretungsorgane dient,

  • sonstige Rechtsverstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder

  • sowie bestimmte unmittelbar geltende Rechtsakte der EU.
     

Keine Nachteile durch Meldung von Missständen
Durch die berechtigte Meldung von Missständen entstehen Ihnen keine Nachteile.
Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz, den wir sehr ernst nehmen.

 

Vertraulichkeit
Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenbezogenen Daten
der von der Meldung betroffenen Personen gehen wir vertraulich um.
Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. Zudem sind wir nach § 8 HinSchG verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen weitgehend zu schützen.
Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt und dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen offengelegt werden.
Die Identität von Personen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Informationen melden,
wird nach Maßgabe des HinSchG nicht vor einer Weitergabe geschützt.

 

Verarbeitung personenbezogener Daten
Die interne Meldestelle verarbeitet entsprechend der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1c) DS-GVO,
§ 10 HinSchG personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person sowie sonstiger, in der Meldung benannter Personen, soweit dies zur Durchführung des Meldeverfahrens sowie entsprechender Folgemaßnahmen erforderlich ist. Insbesondere werden die von Ihnen im Rahmen des Hinweisgebersystems angegebenen Informationen zum Zweck der Überprüfung, für interne Ermittlungen
(einschließlich der Weitergabe an externe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtete Berufsträger sowie an betroffene Konzerngesellschaften)
und ggf. zur Weitergabe an staatliche Stellen verarbeitet.
Die Meldungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen,
solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

Externe Meldestelle des Bundes
Ergänzend zur internen Meldung sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor.
Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes.
Auf der Webseite des BfJ finden Sie den Meldekanal, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können.
Weitere Informationen zur externen Meldestelle des BfJ können Sie hier abrufen:

https://www.bundesjustizamt.de/hinweisgeberstelle.html?nn=13736


Neben der externen Meldestelle des Bundes beim BfJ werden die bestehenden Meldesysteme bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie beim Bundeskartellamt für ihren speziellen Aufgabenbereich weitergeführt.
Lesen Sie bitte auch die Informationen auf den Webseiten dieser Meldestellen/Hinweisgeberstellen:


www.bafin.de
www.bundeskartellamt.de

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KONTAKT: Liste
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